Die Abklärung der Schwerhörigkeit ist weit umfangreicher. Der Arzt unterscheidet dabei zwischen einer Schallleitungsschwerhörigkeit, bei der die Übertragung von Schallwellen auf das Innenohr beeinträchtigt ist, und einer Schallempfindungsschwerhörigkeit, bei der der Hörschaden in der Hörschnecke oder dem Hörnerven besteht.
Häufige Beispiele für eine Schallleitungsschwerhörigkeit können so banal sein wie ein verstopfter Gehörgang durch einen Ohrenschmalz–Pfropf oder aber auch ein Mittelohrerguss. In Frage kommen jedoch auch komplexerer Krankheitsbilder wie z. B. die Otosklerose (Fixation des Steigbügels). Weitere Ursachen für eine Schallempfindungsschwerhörigkeit (neben Alters– und Lärmschwerhörigkeit) können nach bestimmter Medikamenteneinnahme entstehen (bestimmte Antibiotika, hemotherapeutika), bestimmte virale Infekte (Mumpsviren) oder auch Tumoren des Gleichgewichts– und Hörnerven (Akustikusneurinom/ Vestibularisschwannom).
Nach der Ursachenabklärung der Schwerhörigkeit kann das Therapiekonzept ausgearbeitet werden, welches medikamentös oder operativ sein kann. Bei resultierender Schallempfindungsschwerhörigkeit erfolgt eine Hörgeräteverordnung oder bei hochgradiger Schwerhörigkeit / an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit gegebenenfalls die Implantation eines Hörgerätes (Cochlea Implant CI).