Sicherheit geht vor – Maskenpflicht
Ab Oktober 2022 gilt für Arztbesuche wieder die FFP2-Maskenpflicht. Diese Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) führt bundesweit die Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar) sowohl in Arztpraxen als auch in Psychotherapiepraxen ein.
Bei uns war diese Regelung tatsächlich nie außer Kraft gesetzt, da wir unser Personal als auch unsere Patienten schützen möchten. Daher bitten wir Sie um Verständnis und hoffen, dass Sie uns bei Ihrem Besuch mit einer FFP2-Maske begrüßen. Denn Ziel ist es, dass die Infektionskette möglichst klein gehalten wird und insbesondere chronisch Kranke geschützt werden.