Neugeborenen-Hörscreening

Eine Einschränkung des Hörvermögens kann unterschiedlichste Ursachen und Verläufe nehmen. Die früheste Form ist eine angeborene Schwerhörigkeit.

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Hörstörung bei Babys

rechtzeitige Hörvorsorgung beugt vor

In Deutschland werden etwa 1 bis 3 von 1.000 Kindern mit Hörstörungen geboren. Diese Störungen müssen frühzeitig behandelt werden, da sie die Entwicklung des Kindes sonst beeinträchtigen. Bei den Frühgeburten liegt die Rate deutlich höher. Darüber hinaus steigt die Zahl der betroffenen Jugendlichen seit Jahren stetig.

Um eine rechtzeitige Hörversorgung zu gewährleisten, muss die Hörstörung aber auch erkannt werden, möglichst bald nach der Geburt. Dazu dient das Neugeborenen-Hörscreening, dass wir in unserer Praxis durchführen. Dieses soll bestenfalls in den ersten 2 bis 4 Lebenstagen durchgeführt werden und dauert nur wenige Minuten. Untersucht wird dabei die Funktionsfähigkeit des Innenohres. Die Untersuchungen sind vollkommen schmerzfrei für die neuen kleinen Erdenbürger und lassen sich gut durchführen, während sie schlafen. Reste vom Fruchtwasser im Gehörgang beispielsweise können die Weiterleitung des Schalls beeinträchtigen. Daher ist eine HNO-fachärztliche Kontrolle in solchen Fällen unentbehrlich. Sollte das Hörscreening bei einem Kind auffällig sein, ist eine weitere Abklärung in Zusammenarbeit mit der Pädaudiologie der Universität Freiburg oder Tübingen erforderlich.

Das Neugeborenen-Hörscreening ist seit 2009 eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Dies bedeutet, dass bundesweit jedes neugeborene Kind gleich nach seiner Geburt Anspruch auf einen Hörtest hat.

Schwerhörigkeit

Erstes Lebensjahr

Untersuchungen haben gezeigt, dass Hörstörungen – vor allem Schwerhörigkeit – im ersten Lebensjahr therapiert werden sollten, damit sich die Sprache altersgerecht entwickeln kann.